Preise und Öffnungszeiten

Aktuelle Corona-Informationen

Liebe Gäste,

aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung der bayerischen Landesregierung kann ein Besuch bei LA Bowling für Personen ab 14 Jahren vorerst nur mit einem 2G+ Berechtigungsnachweis (geimpft oder genesen + negativer Schnelltest) erfolgen:

  • Geimpft + getestet:
    Bitte bringen Sie Ihren offiziellen Impfnachweis (z.B. über CovPass oder Corona-Warnapp) bzw. Impfpass über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung mit.
    Zusätzlich zum Impf-Nachweis wird ein negatives Schnelltestergebnis (max. 24 Stunden alt) oder ein negatives PCR-Testergebnis (max 48 Stunden alt) einer offiziellen Teststelle benötigt. Mitgebrachte Selbsttests sind kein gültiger Nachweis. Bitte beachten Sie: Nach neuen Maßgaben der Behörden und des Paul-Ehrlich-Institut, gelten Personen, die einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, erst nach Erhalt einer weiteren Schutzimpfung (mind. 15 Tage abgeschlossen) als vollständig geimpft.

  • Genesen + getestet:
    Genesene werden wie vollständig Geimpfte behandelt. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Zusätzlich zum Genesenen-Nachweis wird ein negatives Schnelltestergebnis (max. 24 Stunden alt) oder ein negatives PCR-Testergebnis (max 48 Stunden alt) einer offiziellen Teststelle benötigt. Mitgebrachte Selbsttests sind kein gültiger Nachweis.

  • Von der 2G + Regel befreit:
    Kinder unter 14 Jahren: Das Lebensalter von Kindern ist durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
    Schüler mit Schulort in Deutschland zwischen 14 und unter 18 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Schulbetrieb unterliegen. Als Berechtigungs-Nachweis kann der Schülerausweis vorgelegt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt vorerst bis einschließlich 09.02.2022.
    Schwangere & Stillende, die keinen 2 G-Berechtigungsnachweis (genesen, geimpft) vorweisen können, benötigen neben einem schriftlichen Nachweis der Schwangerschaft (z.B. Mutterpass), einen negativen Schnelltest (max. 24h alt). Diese Ausnahmeregelung gilt vorerst bis einschließlich 31.03.2022.
    Gäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können. Diese Personen benötigen einen negativen Schnelltest (max. 24h alt)

Wir freuen uns trotz der Einschränkungen auf Euren Besuch..

Wir hoffen auf Euer Verständnis – wir machen die Regeln nicht, wir müssen sie entsprechend umsetzen.
Bleibt gesund!

Euer LA-Bowling Team


Bitte einen Abstand von 1,5 m zu anderen oder fremden Kunden/Gruppen einhalten.

Maskenpflicht:

  • FFP2 Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen für Erwachsene (Durchgänge, Flur, usw.)
  • Medizinische Gesichtsmaske: Kinder zwischen 6 und 16 Jahre
  • keine Masken: Kinder bis 6 Jahre, Personen mit Attest (Attest vorzeigen lassen)



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